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Förderung der Vermögensbildung
Die möglichen Anlageformen sind nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz gesetzlich geregelt. Seit dem 01.01.1999 gibt es 2 parallele Möglichkeiten seine Vermögenswirksamen Leistungen anzulegen.
1. Bausparverträge
2. Beteiligungen für Produktivsparen (Genossenschaftssparen)
Bausparvertrag |
Produktivsparen |
|
Einzahlungen pro Jahr | 480.- € |
400.- € |
staatl. Förderung | 8,8% |
18% |
Die Einkommensgrenzen sindbei beiden Verträgen bei einem zu versteuerndem
Einkommen:
17.900,00 € für Alleinstehende
35.800,00 € für Verheiratete
Wohnungsbaugenossenschaften haben den Vorteil bei Produktivsparverträgen, dass sie zusätzlich noch nach dem Wohnungsbauprämiengesetz gefördert werden.Wohnungsbaugenossenschaften haben den Vorteil bei Produktivsparverträgen, dass sie zusätzlich noch nach dem Wohnungsbauprämiengesetz gefördert werden.
Wohnungsbaugenossenschaft
Förderung |
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Jährliche Einzahlung | 480.- € |
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Förderung nach 5.VermBG | 400,00 € |
18% |
72,00 € |
Wohnungsbauprämie | 80,00 € |
8,8% |
7,04 € |
Jährliche Fördersumme | 79,04 € |
Unterhält der Arbeitnehmer zusätzlich einen Bausparvertrag, wird dieser ebenfalls wie folgt gefördert:
Bausparvertrag
Förderung |
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Jährliche Einzahlung | 480.- € |
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Wohnungsbauprämie | 480,00 € |
8,8 % |
42,24 € |
Jährliche Fördersumme | 42,24 € |
Der Arbeitnehmer erhält beim Genossenschaftssparen bedeutend mehr staatliche Zuschüsse als beim Bausparen.