Was müssen Sie tun, um eine solche Förderung zu erhalten?
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Förderleistung
Die Förderleistungen der Anhaltinischen Wohnungsbaugenossenschaft eG sind:
- Verschaffung von preiswertem Wohnraum für Mitglieder zur Miete
- Beratung und Unterstützung der Mitglieder in Bezug auf Bildung von Wohneigentum, Erarbeitung von Finanzierungs- und Umschuldungskonzepten, Optimierung der Ausgabenstrukturen
- Verschaffung von preiswertem Wohnraum für Mitglieder zum Erwerb von Wohneigentum.
- Verschaffung der Vergünstigungen nach dem Wohnungsbauprämiengesetz, wonach u.a. der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit einer Wohnungsbauprämie gefördert wird.
- Verschaffung der Vergünstigungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz und dem 3. Vermögensbeteiligungsgesetz, wonach auch der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft mit der höchstmöglichen Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert wird.
- Nutzung der Einrichtungen der Genossenschaft - Inanspruchnahme von Nutzungsvorteilen.
Mit Hilfe von staatlichen Förderungen haben Arbeitnehmer die Möglichkeiten, Kapital fürs Alter oder für größere Anschaffungen anzusparen.
Dies sind das Vermögensgesetz bei denen Einzahlungen z.B. in Wohnungsbaugenossenschaften mit 18% auf max. 400 € staatlich gefördert werden sowie das Wohnungsbauprämiengesetz.
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Vermögenswirksame Leistungen: Geschäftsanteile an einer eigentumsorientiertenWohnungsbaugenossenschaft werden bis 400,00 € staatlich gefördert mit 18% Arbeitnehmersparzulage.
- Wohnungsbauprämienzahlungen: Geschäftsanteile an einer eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaft werden mit 8,8 % staatlich gefördert (Wohnungsbauprämie).